Es dürfen sich nur gebuchte Personen in der Wohnung aufhalten.
Übermäßiger Lärm ist zu vermeiden. Veranstaltungen sind verboten.
Das Rauchen (jeglicher Art, inkl. (E-)Shisha, (E-)Zigarette, Vapes & Co.) ist innerhalb der Wohnung untersagt. Wer sich nicht daran hält, kommt für den Reinigungsmehraufwand in Höhe von mindestens 200 Euro zzgl. eventueller Schäden und/oder Verdienstausfall auf.